Elektrokonstrukteur
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Elektrokonstrukteur entwickelt und bearbeitet elektrotechnische Konstruktionsunterlagen für die eigenen Anlagen des Betreibers. Er überführt einen geklärten technischen Auftrag in nachvollziehbare Stromlaufpläne, Anschlussinformationen und zugehörige Auswertungen. Dabei verwendet er den freigegebenen Standard der rechnergestützten Elektrokonstruktion und dokumentiert die fachlichen Grundlagen seiner Arbeit. Die Funktion ist der internen Anlagenplanung, einer Elektrokonstruktionsgruppe oder einer entsprechend ausgestatteten technischen Organisation zugeordnet. Fachlicher Umfang, bearbeitete Anlagen, Prüfweg und Freigaberechte werden vorab bestimmt. Konstruktionsarbeit, fachliche Gegenprüfung und Bestätigung des ausgeführten Anlagenzustands sind organisatorisch zu unterscheiden.
Eine interne Ausführung setzt die erforderliche technische Kompetenz, Werkzeuge und Bearbeitungszeit voraus. Werden Konstruktionsleistungen fremdvergeben, organisiert der Betreiber stattdessen eindeutige Anforderungen und die qualifizierte Prüfung der Ergebnisse; eine parallele eigene Konstruktionsbearbeitung ist nicht automatisch erforderlich. Die Tätigkeit konzentriert sich auf elektrische Schaltungs- und Gerätedokumentation sowie deren Fortschreibung. Allgemeine Raumzeichnungen, die Erstellung räumlicher Gebäudemodelle, Steuerungsprogrammierung und Anlagenwartung sind eigenständige Aufgabenfelder. Technische Berechnungen oder besondere Schutzkonzepte übernimmt der Konstrukteur nur innerhalb seiner nachgewiesenen Fachkunde und seines ausdrücklichen Auftrags.
