Betriebsfähigkeit durch verlässliche Elektrodokumentation sichern
Technische Information als Betriebsvoraussetzung definieren
Die Betriebsfähigkeit technischer Anlagen hängt nicht nur von funktionierenden Betriebsmitteln ab, sondern ebenso von der Verlässlichkeit der Informationen, mit denen sie betrieben, geprüft, instand gehalten und verändert werden. Elektrotechnische Engineering-Dokumentation ist deshalb betriebsrelevant, wenn sie eine Anlage eindeutig strukturiert, Betriebsmittel zweifelsfrei identifiziert, elektrische und funktionale Zusammenhänge nachvollziehbar abbildet und den tatsächlich vorhandenen Zustand wiedergibt. Ein Stromlaufplan, eine Klemmenübersicht oder eine Betriebsmittelliste ist nicht allein deshalb betriebsfähig nutzbar, weil die Datei vorhanden und technisch lesbar ist. Entscheidend ist, ob eine befähigte Person damit sicher feststellen kann, welches Betriebsmittel betroffen ist, wie es verschaltet ist, welche Schutz- und Funktionsbeziehungen bestehen und welche Informationen für eine Maßnahme fehlen. Für jede Dokumentationsart ist daher ein betrieblicher Nutzungszweck festzulegen. Daraus ergeben sich Mindestinhalte, Qualitätsmerkmale, zulässige Abweichungen und Freigaberegeln. Sinnvoll sind die Zustände betriebsfähig nutzbar, eingeschränkt nutzbar und nicht freigegeben. Eine Dokumentation kann beispielsweise eingeschränkt nutzbar sein, wenn einzelne Herstellerdaten fehlen, die eindeutige Anlagenidentifikation und eine sichere Störungsbearbeitung aber weiterhin möglich sind. Nicht freigegeben ist sie dagegen, wenn Referenzkennzeichnungen widersprüchlich sind, Schaltungsänderungen fehlen oder Schutz- und Anschlussinformationen nicht zuverlässig dem realen Bestand zugeordnet werden können. Betriebsfähigkeit der Dokumentation bedeutet somit, dass technische Information für den vorgesehenen Betriebsprozess vollständig genug, aktuell genug, eindeutig genug und verfügbar genug ist, um sichere Entscheidungen zu ermöglichen.
